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Arbeitszeiten in der Pflege, Dienstpläne & Co.

Arbeitszeiten in der Pflege, Dienstpläne & Co.

Arbeitszeiten in der Pflege, Dienstpläne & Co.

 

Arbeitszeiten in der Pflege sind ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Pflegekräfte von großer Bedeutung ist. Ein gut strukturierter Dienstplan ist entscheidend für den reibungslosen Ablauf in Pflegeeinrichtungen und trägt wesentlich zur Zufriedenheit und Gesundheit der Pflegekräfte bei. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte von Dienstplänen in der Pflegebranche beleuchten, einschließlich der rechtlichen Grundlagen, der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, der Bedeutung von Ruhezeiten und Urlaubsansprüchen sowie der Handhabung von Überstunden und besonderen Schutzbestimmungen wie Mutterschutz und Jugendschutz.

Arbeitszeiten organisieren: Gestaltung von Dienstplänen in der Pflege

Arbeitszeiten in der Pflege gestalten sich für das Pflegepersonal nicht immer freundlich: Schichtdienst, wenige Erholungsphasen, hoher Arbeitsaufwand durch Fehlzeiten von Kolleginnen und Kollegen. Gute Dienstpläne organisieren Arbeitszeit so, dass die Arbeitsbedingungen nicht zur Belastung werden.

Ein effektiver Dienstplan in der Pflege ist eine detaillierte Aufstellung, die die Arbeitszeiten und Schichten des Pflegepersonals festlegt. Er bildet die Grundlage für eine effiziente Personalplanung und ermöglicht eine reibungslose Organisation der Pflegeabläufe. Bei der Erstellung eines Dienstplans müssen verschiedene rechtliche Grundlagen beachtet werden, darunter die Arbeitszeitbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, Regelungen zum Urlaub sowie Vorgaben zum Mutterschutz und Jugendschutz. Moderne Dienstplan-Tools, wie Online-Software zur Personalplanung, können dabei helfen, den Dienstplan effizient zu erstellen und zu verwalten.

Arbeitszeit-Modelle in der Pflege

In der Pflegebranche gibt es verschiedene Arbeitszeitmodelle, die auf die Bedürfnisse von Mitarbeitern und Arbeitgebern abgestimmt werden können. Dazu gehören Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, Schichtarbeit, gleitende Arbeitszeit und Teilzeit in Blockform. Jedes dieser Modelle hat spezifische Merkmale und Vorteile, die je nach Einrichtung, Tätigkeitsbereich und individuellen Vereinbarungen variieren können. Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen zu Arbeitszeitregelungen zu beachten und sicherzustellen, dass die Arbeitszeitmodelle den Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht werden, während gleichzeitig eine effektive Versorgung der Patienten gewährleistet wird. Ein Hauptziel neuer Arbeitszeitmodelle: Sie sollen den Beruf attraktiver machen, für Entlastung sorgen und die Work-Life-Balance in der Pflege verbessern. So lassen sich zum Beispiel Jobs in der Krankenpflege auch ohne Schichtdienst gestalten.  

Bestimmungen nach dem Arbeitszeit-Gesetz: Klare Regelungen auf die Pflege

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt wichtige Bestimmungen für Arbeitsverträge und schließlich auch die Dienstpläne in Bezug auf Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Urlaubsanspruch fest. Diese gesetzlichen Vorgaben dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und regeln die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche. Der Dienstplan muss die Arbeitszeiten so planen, dass diese Bestimmungen erfüllt werden, und sicherstellen, dass ausreichende Ruhezeiten eingehalten werden. Die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes im Dienstplan gewährleistet nicht nur den Schutz der Mitarbeiter, sondern dient schließlich auch einer qualitativen Verbesserung der Pflegeleistungen. So sind zum Beispiel spontan verordnete Überstunden in einem Dienstplan unzulässig, um die beschäftigten Pflegekräfte vor einer übermäßigen Belastung am Arbeitsplatz zu schützen. Nur in Ausnahmefällen und bestenfalls in Absprache mit dem Pflege-Team können Überstunden angeordnet werden, vorausgesetzt, die wöchentlichen Arbeitszeiten und Ruhepausen bleiben gewahrt.  

Arbeitszeit in besonderen Fällen: Mutterschutz und Jugendschutz in der Pflege

Im Bereich der Pflege gelten spezifische Regelungen zum Mutterschutz und Jugendschutz, die auch bei der Erstellung von Dienstplänen berücksichtigt werden müssen. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz von schwangeren Mitarbeiterinnen und jugendlichen Pflegekräften (Auszubildende). Der Dienstplan muss sicherstellen, dass die Arbeitszeitgrenzen für Jugendliche eingehalten werden und dass schwangere Pflegekräfte besondere Schutzmaßnahmen erhalten. Eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist wichtig, um ihre spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen und Überlastungen zu vermeiden. Dafür sollten unter anderem ausreichende Ruhezeiten gewährt werden.

Vor diesem Hintergrund sehen wir uns bei Numedix in der Verantwortung für die bei uns beschäftigten Pflegekräfte. Wir stehen für fortschrittliche Arbeitszeitmodelle und ein ausgewogenes Arbeitsumfeld, das den Anforderungen von Patienten und Pflegekräften gleichermaßen gerecht wird. Klare Absprachen und eine gute Dienstplangestaltung sind uns daher eine elementares Anliegen.

Nehmen Sie noch jetzt Kontakt zu uns auf!