Zeitarbeit als möglicher Ausweg für Honorarärzte und freiberufliche Pflegekräfte
Etwa 5.000 selbstständige Ärzte und noch sehr viel mehr freiberufliche Pfleger, die sich auf Honorarbasis ihre Arbeitszeit selbst einteilen und Rechnungen schreiben, zählt Deutschland aktuell. Das könnte sich bald ändern. Grund dafür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Für die meisten Betroffenen ist die Festanstellung keine Option. Die Leiharbeit mit ihren flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten stellt jedoch einen attraktiven Ausweg dar.
Die Freiberuflichkeit auf Honorarbasis ist für Ärzte und Pflegefachkräfte in Zukunft keine Option mehr. Das hat der zwölfte Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Juni 2019 entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall und Aktenzeichen B 12 R 6/18 R als Leitfall).
Bereits mehrere Sozialgerichte haben sich auf Landesebene in den vergangenen Jahren mit der Frage beschäftigt, ob Ärzte, Pfleger und andere Heilberufe tatsächlich selbständig oder nur scheinselbständig tätig sind, wenn sie für Krankenhäuser auf Zuruf und Rechnung arbeiten. Laut des BSG sind dies Honorarpflegekräfte nicht länger als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht.
Harte Entscheidung für zigtausende Ärzte und Pfleger, die sich bewusst gegen eine Festanstellung entschieden haben, um ihren Beruf frei und flexibel auszuüben zu können. Eine Festanstellung bedeutet für sie Gehaltseinbußen, Arbeitsmehraufwand und weniger Flexibilität und stellt somit keine ernstzunehmende Alternative dar.
Leiharbeit als Alternative zur Honorararbeit
Die Zeitarbeit hingegen ist ein Modell, das der freiberuflichen Beschäftigung sehr nahekommt. Es könnte den Honorarkräften einen möglichen Ausweg aufzeigen. Sonstige Alternativen sind nur noch ein komplettes Abwenden vom Beruf oder der Gang ins Ausland.
Die Entscheidung für die Zeitarbeit in der Pflege, ist daher naheliegend. Honorarkräfte waren eine flexible Möglichkeit, um den Fachkräftemangel wenigstens teilweise zu lindern. Konnten Krankenhäuser doch wenigstens manche Engpässe mit Ärzten und Pflegern auf Zuruf beheben.
Leiharbeit bietet ehemaligen Freiberuflern folgende Vorteile:
- Freiheit und Selbstbestimmung in Arbeitszeitgestaltung
- faire Bezahlung mit steuerfreien Zulagen
- Planungssicherheit durch Festanstellung und gleichzeitig Flexibilität
- voller arbeitsrechtlicher Schutz durch Festanstellung
Was hat der BSG an Honorarkräften auszusetzen?
Das Bundessozialgericht erkennt der Honorartätigkeit die unternehmerische Selbständigkeit ab. Sie sei eine „Scheinselbständigkeit“, weil nicht genügend Kriterien für eine Selbständigkeit vorlägen. Laut Bundessozialgericht seien bei Honorarärzten und -pflegern beispielsweise die Kriterien für „unternehmerische Freiheit“ wie die Befreiung von Weisungsbefugnis und unabhängiges Arbeiten vom gewohnten Betrieb in der Praxis nicht feststellbar. Sie seien zu sehr in den normalen Schichtbetrieb integriert, sodass sie laut des Urteils sozialversicherungspflichtig sind.
Wechsel auch du von der Honorararbeit zur Leiharbeit. Wir beraten dich gerne.